TV-L / DiVO

Was  hat meine Arbeit mit der DiVO und dem TV-L zu tun?

Das persönliche Dienstverhältnis bestimmt sich innerhalb der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (ELKB) nach der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO). Die DiVO übernimmt dabei Vorschriften des Tarifvertrages der Länder (TV-L). In vielerlei Punkten weicht die DiVO jedoch bewusst von den staatlichen Vorschriften ab. Den Hinweis dazu findet man ebenfalls im eigenen Dienstvertrag.

Die DiVO enthält Vorschriften für die Gestaltung der Dienstverträge mit den Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen der ELKB. 

Dabei gilt die DiVO nicht in Einrichtungen des Diakonischen Werk Bayern e.V.. Diese wenden die Arbeitsvertragsrechtlinien Bayern (AVR-Bayern) an. 

(Quelle: vkm Bayern)