München, den 01.02.2024 – Bereits im Dezember 2023 haben sich Länder und Gewerkschaften auf Tariferhöhungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst geeinigt (TV-L). Die in Bayern für Kirche und Diakonie zuständige Kommission hat nun beschlossen, diese Erhöhungen auch für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu übernehmen. Konkret bedeutet dies unter anderem ein Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 € in 2024 sowie Tarifsteigerungen im November 2024 und April 2025.
Neben der Einmalzahlung von 2.280 Euro im April dieses Jahres erhalten Vollzeitbeschäftigte in der ELKB von Mai bis Oktober 2024 zusätzlich monatlich 120 € als Inflationsausgleich. In der Summe entsprechen diese Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie im TV-L in Höhe von 3.000 Euro. Zum 1. November 2024 werden die Entgelte für die kirchlich Beschäftigten weiterhin pauschal um 200 Euro erhöht, ehe dann im April 2025 eine weitere Tarifsteigerung um 5,5 Prozent erfolgt. Auszubildende erhalten im April 2024 eine Einmalzahlung von 1.200 €, in den Monaten Mai bis Oktober 2024 50,- Euro pro Monat zusätzlich. Ihre Bezüge erhöhen sich ab November 2024 um 100 € und ab April 2025 um weitere 50 €.
Die Arbeitsrechtliche Kommission, zuständig für Löhne und Gehälter in Kirche und Diakonie in Bayern, hat damit im Wesentlichen den Tarifabschluss der Länder für die Angestellten der Kirche nachvollzogen, wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall war. Die Regelungen treten allerdings um einige Monate zeitversetzt in Kraft. Für diese etwas verzögerte Übernahme waren einige Vorteile der kirchlichen Tarife ins Feld geführt worden: Anders als im TV-L ist die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) bei der evangelischen Kirche nicht eingefroren, sondern wird jeweils dynamisch angeglichen. Hinzukommt eine für die Mitarbeitenden beitragsfreie Zusatzversorgung sowie ein zusätzlicher Feiertag (Buß- und Bettag).
Für den Sprecher der Dienstgeberseite, Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Blum, ist die Entscheidung der ARK ein klares Zeichen: „Trotz deutlich rückläufiger Kirchensteuereinnahmen haben wir den Abschluss für den TV-L übernommen. Damit wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit der kirchlichen Einrichtungen erhalten und den Mitarbeitenden unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen.“ Für die Dienstnehmer kommentiert deren Sprecher Klaus Klemm: „Die Verhandlungen waren schwierig, aber vertrauensvoll. Es ist trotz der komplexen Rahmenbedingungen ein wirklich guter Abschluss. Die evangelische Kirche bleibt damit ein verlässlicher Arbeitgeber.“
Für die Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern hatte die ARK bereits im Juli 2024 die Beschlüsse der Verhandlungen für den Öffentlichen Dienst (TVöD) nachvollzogen.
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 130.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.
Die Presseerklärung und die Erläuterungen zum Tarifabschluss können sie hier downloaden.
Erklärungen zum Abschluss für 2024/2025 aus Sicht des vkm-Bayern
Am 30.01.2024 kam es zu den Abschlussverhandlungen in der ARK für den Raum der Evang. Kirche in Bayern.
Warum zum 30.01.2024: Tarifabschlüsse sind eine hochkomplexe Angelegenheit, daher war es wichtig, einen Teil der Redaktionsverhandlungen im TV-L abzuwarten. Es bedarf dieser Sicherheit, um festzustellen, dass entsprechend dem TV-L die Regelungen in der Kirche umgesetzt werden können. Zudem entspricht die Arbeitswelt der Tarifgemeinschaft der Länder nicht in allen Punkten der Arbeitswelt der Kirche.
2.280 Euro Einmalzahlung im April: Im TV-L wurde beschlossen, dass es schnellstmöglich zu einer Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro in 2024 kommen soll. Im verfasst kirchlichen Bereich haben wir nun entsprechend unserer Organisation und ihrer Vorlaufzeiten entschieden, die Einmalzahlungen auf den April zu legen. Die Höhe der Einmalzahlung im April fällt auf Grund der aus organisatorischen Gründen leichten Verzögerung etwas höher aus. Somit ziehen wir entsprechend ab April gleich mit dem TV-L.
Zahlung von 120 Euro von Mai bis Oktober 2024: Ab Mai haben wir den Gleichklang zum TV-L hergestellt. Die Einmalzahlung April mit 2.280 Euro und die 6 Monatsraten à 120 Euro entsprechen den 3.000 Euro Inflationsprämie die bei Auszahlung bis Ende 2024 von der Bundesregierung als sozialabgaben- und steuerfrei gestellt wurden.
200 Euro auf den Sockelbetrag ab November 2024: Ab November werden die Entgeltgruppen in DiVO/TV-L um 200,- Euro erhöht. Dies findet in allen Entgeltgruppen statt.
Was bedeutet dies für Teilzeitkräfte: Wie auch schon in der Vergangenheit richten sich die obengenannten Prämien und Erhöhungen an der Vollzeitbeschäftigung aus. Teilzeitbeschäftigte bekommen demnach anteilig ihrer Arbeitszeit die Auszahlung.
Tariferhöhung ab April 2025 von 5,5 %: Nach der Erhöhung um den Sockelbetrag von 200 Euro im November 24 gibt es ab April 2025 eine Erhöhung von 5,5 % auf die Entgelte. Damit bewegt sich der Abschluss in der Kirche eng am TV-L. Die Evang. Kirche präsentiert sich weiterhin als verlässlicher Arbeitgeber.
Bereich des Sozial- und Erziehungsdienst: Im Sozial- und Erziehungsdienst wurden die SUE-Zulagen bereits in 2023 übernommen, hier hat der vkm-Bayern in den Verhandlungen einen deutlichen Vorsprung gegenüber dem TV-L erreicht, der die Zulagen erst 2024 eingeführt hat.
Die Redaktionsverhandlungen sind für diesen Bereich und einige andere offene Punkte noch nicht vollkommen abgeschlossen. Diese gehören jedoch ebenfalls zum Tarifabschluss 2023 im TV-L. Sie stehen somit auf der Agenda der ARK-Bayern und werden im laufenden Verfahren aktuell behandelt.
Da es viele Rückfragen gab noch eine Anmerkung:
Das Arbeitsverhältnis muss am 30. Januar 2024 bestanden haben und die Beschäftigten müssen an mindestens einem Tag zwischen dem 01. November 2023 und dem 29. Januar 2024 Anspruch auf Entgelt haben.